Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Online- Erwerb von Plätzen für Veranstaltungen der XPAD GmbH
Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gleichermaßen wie für Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Sofern einzelne Vorschriften lediglich auf Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle ausdrücklich vermerkt.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die XPAD GmbH nicht an, es sei denn, sie hat zuvor schriftlich sein Einverständnis zur Geltung der abweichenden Bedingungen erklärt.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Onlinebuchung von Plätzen für Veranstaltungen der XPAD GmbH
Veranstaltung
Mit dem Kauf der Veranstaltung erwirbt der Kunde das Recht, zu einem bestimmten, festgelegten Termin die gewählten Leistungen des Veranstalters unter deren Aufsicht und Anleitung zu nutzen.
Die Nutzung umfasst eine zuvor durch geschultes Fachpersonal durchzuführende Einweisung des Kunden.Vertragspartner
Vertragspartner ist die XPAD GmbH als Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung.
Ansprüche auf Vertragserfüllung oder Pflichtverletzung sind daher ausschließlich an die XPAD GmbH zu richten.
VertragsschlussAngebot
Der Kunde durchläuft das Online- Menü des Veranstalters, indem er sich durch den virtuellen Bestellvorgang klickt und dabei die Anzahl der von ihm gewünschten Plätze für die Veranstaltung in den Warenkorb verfügt.
Nach Angaben seiner persönlichen Daten sowie der gewünschten Zahlungsweise akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters und klickt schließlich auf den Befehl „Bestellen“.
Mit Abgabe dieser Erklärung unterbreitet der Kunde dem Veranstalter ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss.
Nimmt der Veranstalter seinerseits das Angebot an, kommt der Vertrag zu Stande und verpflichtet den Kunden zur Abnahme der bestellten Karten sowie deren vertragsgemäßer Bezahlung.
AnnahmeDer Veranstalter nimmt das Angebot des Kunden an, indem er ihm eine E-Mail zusendet mit dem Betreff: "Buchungsbestätigung" und den Inhalten der Veranstaltung sowie ggfl. der Belegungsbestätigung der Jugendherberge oder des Landessportbundes.
Bloße Bestätigungen über den Eingang der Bestellung, zusendung der Rechnung oder Informationen anderen Inhalts stellen keine Angebotsannahme dar, sondern dienen lediglich der Unterrichtung des Kunden.
Widerrufs- und RückgaberechtVeranstaltungen
Bei der Bestellung von termingebundenen Veranstaltungen besteht für den Kunden kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, da die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden.
Die Bestellung von Plätzen für die Veranstaltung ist damit unmittelbar nach ihrer Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet den Kunden zu Abnahme und Zahlung.Absagen
Gäste müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag zugegangen sein. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter >>Ausfallzahlung<< im nächsten Kapitel genannt sind.
Die XPAD GmbH ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu
erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
Ausfallzahlung
Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch die XPAD GmbH je Person und Tag
eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Sollten die der XPAD GmbH durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.Ermäßigungsnachweise
Ermäßigungsnachweise wie z.B. Studentenausweise und Personalausweise sind an der Einlasskontrolle dem Veranstalter vorzuweisen.
Wird ein zur Ermäßigung berechtigender Nachweis nicht vorgelegt, so hat der Kunde an der Veranstaltungskasse die Differenz aus dem Vollpreis der Eintrittskarte und dem ermäßigten Preis zu bezahlen, um zutrittsberechtigt zu sein.
Zahlung
Zahlungen können grundsätzlich per Rechnung, Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder PayPal erfolgen.
Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive eventuell entstehender Zustellgebühren ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Rückbelastung von Zahlungen
Sofern dem Veranstalter eine Zahlung rückbelastet wird (z.B. wegen fehlender Kontodeckung), hat der Veranstalter das Recht die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Der Kunde hat dem Veranstalter jedweden Schaden zu ersetzen, der aus der Rückbelastung entsteht.
In jedem Falle hat der Kunde die entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro pro Rückbelastung an den Veranstalter zu entrichten.
Sollte dem Veranstalter im Einzelfall nachweislich lediglich ein geringerer Schaden entstanden sein, ist der Kunde zum Ersatz des geringeren Schadens verpflichtet.
PreiseDie im Internet angebotenen Preise für Veranstaltungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zustellung
Die Zustellung an den Kunden wird mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung durch die Veranstalterin in die Wege geleitet.
Bei einem Verlust der bestellten Eintrittskarten oder Gutscheine auf dem Zustellwege stellt der Veranstalter dem Kunden Ersatzkarten aus.
Sofern ein Ersatz aufgrund Zeitablaufs oder anderer Umstände nicht möglich ist, erstattet der Veranstalter dem Kunden den Auftragswert der verlorenen Karten.
Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Karten geht in diesem Falle mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.
Der Veranstalter ist bei einem Verlust der Karten auf dem Transportwege nicht zum Ersatz der Karten bzw. zur Erstattung des Auftragswertes an den Unternehmer verpflichtet.
Ausfall der Veranstaltung Absage durch den Veranstalter
Sofern die von dem Kunden gebuchte und bezahlte Veranstaltung auf dem Betriebsgelände des Veranstalters durch den Veranstalter aus Gründen abgesagt wird, die in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kaufpreises nebst den daneben ggf. angefallenen Gebühren.
Ein solcher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn dem Veranstalter der Betrieb der Kletteranlage aufgrund von Wartungsmängeln an der Anlage oder Ausfällen im Personalbereich vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
Sofern die von dem Kunden gebuchte und bezahlte Veranstaltung auf dem Betriebsgelände des Veranstalters durch den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung aus Gründen abgesagt wird, die nicht in den Verantwortungsbereich der Veranstalterin fallen, hat der Kunde einen Anspruch auf Kostenerstattung.
Ein solcher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn die Witterungsverhältnisse einen Betrieb der Kletteranlage aus Sicherheitsgründen nicht zulassen; dies ist z.B. der Fall bei Gewitter oder Sturm.
Es obliegt dabei ausschließlich dem Veranstalter, im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob Veranstaltungen unter den gegebenen Witterungsverhältnissen durchgeführt werden können oder nicht.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn mit der Veranstaltung bereits begonnen worden war, wenn diese also aus den vorstehend genannten Gründen abgebrochen werden muss.
Absage durch den Kunden
Sofern die von dem Kunden gebuchte und bezahlte Veranstaltung durch ihn selbst abgesagt oder nicht angetreten wird, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Sicherheit
Jeder Teilnehmer hat vor jedem gebuchtem Block der Veranstaltung an der praktischen und theoretischen Einweisung durch das Sicherheitspersonal teilzunehmen.
Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen durch einzelne Teilnehmer behält sich der Veranstalter, vertreten durch das vor Ort befindliche Sicherheitspersonal, vor, die betreffenden Teilnehmer unverzüglich von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht für den betreffenden Teilnehmer in derartigen Fällen nicht.
Die Teilnehmer haben sich vor Beginn der Veranstaltung sämtlicher Gegenstände zu entledigen, die durch ein Herabfallen sie selbst oder andere verletzen könnten. Dies gilt unter anderem für Kameras, Mobiltelefone, Getränkeflaschen, Schlüsse et cetera.
Der Konsum von Alkohol ist strikt untersagt. Es gilt absolutes Rauchverbot.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, bzw. eine Veranstaltung vollständig abzubrechen, wenn es den Eindruck hat, dass einzelne Teilnehmer oder sämtliche Teilnehmer der Gruppe alkoholisiert sind.Teilnahmevoraussetzungen
Sämtliche Teilnehmer müssen mindestens sechs Jahre alt sein.
Eine gute Gesundheit ist bei allen Veranstaltungen und Aktivitäten Voraussetzung. Der Auftraggeber und Endkunde verpflichtet sich, der XPAD GmbH über vorliegende gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht gestattet. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der XPAD GmbH, der Trainer und der Hilfspersonen, strikt zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Kunden nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich die XPAD GmbH vor, ihn von einer Teilnahme auszuschließen. Es gelten die Stornobedingungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Veranstaltung, hat der Auftraggeber/ Endkunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.Mitwirkungspflicht
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Unsere Referenten sind verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüberhinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendgruppenbedürfen der vorherigen Vereinbarung.Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden.
Alle Mitarbeiter der XPAD GmbH werden sorgfältig ausgewählt, ausgebildet und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen. Die Veranstaltungen sind z.T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von der XPAD GmbH nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Alle Teilnehmer an Veranstaltungen der XPAD GmbH sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
Für Sach- und Vermögensschäden haftet die XPAD GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Für den Verlust von Eigentum beziehungsweise den Diebstahl oder die Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer, wenn sie von Dritten begangen werden, haftet die XPAD GmbH nicht.Haftung der Teilnehmer
Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die dem Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung leihweise überlassen wurden.Datenschutz
Es gelten unsere Datenschutzhinweise, die Sie unter Datenschutzerklärung auf unsere Homepage und im Ticketshop einsehen können.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, ist der Sitz des Veranstalters der Gerichtsstand.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dispositives Recht.
Stand: Januar 2022